Wenn Bienenvölker urplötzlich sterben, ist dies meist kein Zufall. Wenn ein giftiger Wirkstoff die Ursache dafür ist, kann der Imker Schadenersatz geltend machen. Das Landgericht Lüneburg sprach am 1. Juli 2009 (AZ: 4 O 252/08) einem Imker Schadensersatz für die Tötung von Bienenvölkern zu, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Quelle: Die Deutsche Anwaltauskunft, 03.08.2010
http://anwaltauskunft.de/rat-und-tat/tipps-des-monats/tipps-3510